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mobile phone IMEI 1. on original packing 2. on label below battery 3. By pressing key combination *#06#
serial number, device number 1. on orginal invoice 2. on orginal packing 3. on label (below battery)
Hifi, Audio, TV, Video serial number, device number 1. on original invoice 2. on original packing 3. on bottom or in hidden areas of device
motor vehicle, motorbike VIN (vehicle identification number) 1. in registration approval/log-book 2. in vehicle title 3. on chassis of vehicle: depending of manufacturer: on different places
PC, notebook serial number, device number 1. on original invoice 2. on orginal package 3. on bottom or in hidden areas of device
MAC-address, (hardware-address, physical address) 1. on original invoice or receipt 2. on bottom or in hidden areas of device 3.1 Windows: Start - Run - cmd(ok) - ipconfig/all (enter) 3.2 Linux: open a console - su (enter) - ifconfig (enter)
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AGB's von Baynot.com
Allgemeine Richtlinien
für die Nutzung der Website www.baynot.com
zugänglichen Services der Baynot GmbH & Co. KG,
Schandauer Straße 57, 01277 Dresden
§ 1
Leistungsgegenstand, Änderungen
1.1 Die Baynot GmbH & Co. KG (nachfolgend "Baynot" genannt) unterhält eine Internetplattform, auf der vom Nutzer abhanden gekommene Gegenstände aller Art (nachfolgend "Artikel" genannt) eingestellt und verwaltet werden können. Der Leistungsgegenstand erschöpft sich in der Möglichkeit, Artikel in die Datenbanken einzustellen und diese über das Internet Dritten zugänglich zu machen. Ein etwaiger sonstiger mit dem Nutzer vereinbarter Umfang der Leistungen hängt von gesonderten schriftlichen Vereinbarungen mit Baynot ab.
1.2 Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen und der Datenbank durch den Nutzer ist lediglich in den durch diese Richtlinien definierten Umfang und unter den hier geschilderten Bedingungen erlaubt.
1.3 Baynot behält sich das Recht vor, die Dienste und Teile davon jederzeit zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Dienste auszutauschen, sofern dem Nutzer dies zumutbar ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Dienste oder einzelner Funktionalitäten besteht grundsätzlich nicht.
§ 2
Vertragsschluss, Registrierung
2.1 Um die Dienstleistungen von Baynot nutzen zu können, muss sich der Nutzer registrieren. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
2.2 Der Nutzer verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung abgefragten Daten. Soweit Baynot dies geboten und/oder zweckmäßig erscheint, ist der Nutzer verpflichtet, Baynot die Angaben zu seiner Registrierung auf Verlangen, beispielsweise Handelsregisterauszüge und Identifikationspapiere nachzuweisen.
2.3 Mit der Absendung der Registrierungsdaten an Baynot erklärt sich der Nutzer zum Abschluss eines Vertrages bereit.
2.4 Über die Annahme des Angebotes entscheidet Baynot nach freiem Ermessen. Bestätigt Baynot die Registrierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist per e-Mail an die vom Nutzer angegebene e-Mail-Adresse, ist der Nutzer an sein Angebot nicht mehr gebunden. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und Baynot kommt mit der Bestätigung der Registrierung zu Stande.
2.5 Der Nutzer verpflichtet sich, Baynot Änderungen seiner Daten umgehend mitzuteilen.
2.6 Der Nutzer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und Dritten nicht bekannt zu geben. Baynot wird den Nutzer nicht nach seinem Passwort fragen. Falls der Nutzer das Passwort vergessen hat, kann er über die Funktion "Passwort vergessen" die Zusendung eines neuen Passwortes an die von ihm angegebene e-Mail-Adresse anfordern.
2.7 Der Nutzer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten. Erhält der Nutzer Kenntnis, dass sein Passwort abhanden gekommen ist oder von Dritten unrechtmäßig benutzt wird, wird er Baynot umgehend per e-Mail benachrichtigen.
§ 3
Geltungsbereich, Änderung der Richtlinien
3.1 Für die Nutzung der Dienstleistungen von Baynot gelten ausschließlich diese Richtlinien. Etwaige besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn Baynot diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
3.2 Baynot behält sich das Recht vor, diese Richtlinien zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Baynot für den Nutzer zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftliche Nachteile für den Nutzer sind. Baynot wird dem Nutzer Änderungen der Richtlinien per e-Mail mitteilen und ihn dabei darauf hinweisen, dass die Änderungen als akzeptiert gelten, wenn der Nutzer nicht binnen vier Wochen schriftlich widerspricht.
§ 4
Nutzungsrechte
4.1 Durch das Übermitteln der Artikeldaten räumt der Nutzer Baynot und den Baynot verbundenen Unternehmen im Rahmen dieses Vertrages die folgenden nicht ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte (einschließlich des Rechtes zur Erteilung von Unterlizenzen) an diesen ein:
- das Archivierungs- und Datenbankrecht (Baynot ist berechtigt, Inhalte in jeder Form zu archivieren, in Datenbanken einzustellen und auf beliebigen Datenträgern und Speichermedien zu speichern.)
- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht (Baynot ist berechtigt, die Artikeldaten beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und elektronischen oder anderen Medien ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten.)
- das Bearbeitungsrecht (Baynot ist berechtigt, die Artikeldaten beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden.)
4.2 Alle auf den Internetseiten von Baynot zugängig gemachten Inhalte oder Kennzeichen genießen gegebenenfalls urheberrechtlichen, markenrechtlichen oder auch wettbewerbsrechtlichen Schutz. Im Rahmen des Vertrages erhält der Nutzer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht, die zugänglich gemachten Inhalte im Rahmen des vertragsüblichen Gebrauches zu nutzen. Der Nutzer hat nicht das Recht zur Unterlizenzierung. Eine darüber hinausgehende Nutzung von Inhalten oder Kennzeichen der Internetseite ist dem Nutzer untersagt und wird gegebenenfalls zivil- oder auch strafrechtlich durch Baynot verfolgt. Untersagt ist dem Nutzer insbesondere das Kopieren der Inhalte der Datenbank (einzeln oder in ihrer Gesamtheit) und das Zugänglichmachen auf anderen Internetseiten oder in anderen Medien, sofern es sich nicht ausschließlich um eigene Artikel des Nutzers handelt.
4.3 Soweit dem Nutzer zur Durchführung des Vertrages von Baynot Softwareprogramme zur Verfügung gestellt werden, erhält er hieran ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Recht, die Software zu verwenden. Das Recht zur Unterlizenzierung ist ausgeschlossen. Der Nutzer ist verpflichtet, die Softwareprogramme nebst etwaigen Sicherheitskopien bei Vertragsende an Baynot herauszugeben oder Baynot die Löschung schriftlich zu bestätigen.
§ 5
Dauer des Vertrages, Kündigung
5.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Vertrag kann von jeder Seite jederzeit ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
5.2 Die außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
§ 6
Verantwortlichkeit, Inhalte, Freistellung
6.1 Für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der vom Nutzer eingestellten Inhalte ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Baynot ist lediglich technischer Dienstleister und wird als solcher weder als Vermittler oder Vertreter des Nutzers, noch in sonst in dessen Auftrag tätig. Gemäß § 7 TMG ist Baynot nicht verpflichtet, die von Baynot übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Der Nutzer stellt Baynot von allen Ansprüchen frei, die Dritten wegen der Verletzung ihrer Rechte durch eine Anzeige oder wegen der sonstigen Nutzung der Baynot-Website, die Nutzer gegen Baynot geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei auch die Kosten, der notwendigen Rechtsverteidigung durch Baynot, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht vom Nutzer zu vertreten ist.
§ 7
Sperrung von Inhalten oder Zugangs, Sanktionen
7.1 Die Aufnahme von Inhalten des Nutzers liegt im Ermessen von Baynot. Baynot wird das Einstellen von Inhalten insbesondere dann verweigern bzw. eingestellte Inhalte entfernen, wenn diese nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von Baynot entsprechen oder nach Auffassung von Baynot unzulässig sind.
7.2 Wird ein vom Nutzer eingestellter Inhalt von dritter Seite beanstandet, so ist Baynot zur Vermeidung eigener rechtlicher Nachteile berechtigt, diese Inhalte unverzüglich und ohne Prüfung aus dem Angebot von Baynot zu entfernen. Baynot ist weiterhin berechtigt, dem Beanstander die Nutzungsdaten des Nutzers mitzuteilen. Baynot wird den Nutzer hiervon schriftlich in Kenntnis setzen und diesem ebenfalls die Kontaktdaten des Beanstanders, soweit diese Baynot bekannt sind, mitteilen.
7.3 Baynot ist berechtigt, den Zugang des Nutzers unverzüglich zu sperren, wenn der Nutzer wiederholt gegen die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von Baynot verstoßen hat oder rechtswidrige Inhalte einstellt oder der begründete Verdacht besteht, dass ein Dritter den Zugang des Nutzers mitbenutzt oder ein sonstiger Fall des Missbrauchs der Datenbank oder der Überschreitung der Nutzungsrechte vorliegt.
§ 8
Gewährleistung
Baynot gewährleistet eine Verfügbarkeit der Datenbank von über 90 % der Zeit bezogen auf ein Kalenderjahr. Verfügbarkeit bedeutet, dass Inhalte in die Datenbank eingestellt und Daten daraus abgerufen werden können.
§ 9
Haftung von Baynot
9.1 Baynot haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach für Schäden des Nutzers, die Baynot oder ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Baynot haftet weiterhin für die Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung sind sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Baynot haftet bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf eine Pflichtverletzung von Baynot oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Baynot haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadenersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.3 Für Datenverluste des Nutzers haftet Baynot nur, wenn der Nutzer durch Anfertigung von Backups oder sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung von Baynot ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
9.4 Soweit Baynot gemäß vorstehender Ziffer 9.2 und Ziffer 9.3 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens EUR 3.000,00 bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens EUR 1.500,00 begrenzt.
9.5 In anderen als in vorstehenden Fällen ist die Haftung von Baynot ausgeschlossen.
9.6 Soweit die Haftung von Baynot ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Baynot.
§ 10
Haftung des Nutzers
10.1 Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Gestaltung der eingestellten Inhalte die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen) verstoßen. Der Nutzer verpflichtet sich, nur Artikel einzustellen, deren wirtschaftlicher Eigentümer ihm bekannt ist und die nach seinem besten Wissen und Gewissen diesem abhanden gekommen sind. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, keine strafrechtlich relevanten Inhalte (z. B. beleidigende, verleumderische, eher verletzende oder pornografische) oder Kredit gefährdende Inhalte zugänglich zu machen.
10.2 Der Nutzer ist verpflichtet, Baynot von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus der Verletzung der vorstehenden Verpflichtung resultieren, freizustellen und Baynot alle aus der Verletzung entstehenden Schäden, insbesondere alle angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, zu erstatten.
§ 11
Schlussbestimmungen
11.1 Ausschließlicher Erfüllungsort ist Dresden. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und Baynot unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechtes.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in der Schriftform gemäß § 126 Abs. 1, 2 BGB. Die Schriftform wird auch durch Telefax gewahrt.
11.3 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das Gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke befindet. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen durch eine angemessene Regelung zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für die nachträgliche Entdeckung einer Vertragslücke.
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